Wenn man über 90 Tage Aufenthalt in Ungarn plant, so ist der EWR-Bürger verpflichtet in Ungarn sich anzumelden.
Wenn man eine Gesellschaft in Ungarn gründet, und wegen Geschäftstätigkeit die Wohnsitzkarte (Lakcímkártya-HU) beantragt, das ist eine sehr gute Motivation.
Wenn man aber nur wegen Bankkonto-Erwerb einen Wohnsitz anmelden will, so ist es schon viel einfacher, und nicht so Zeitaufwändig eine Vorratsgesellschaft in Ungarn kaufen.
Wenn der Kunde selber eine Mietwohnung gefunden hat, und nur unsere Anmeldungs-Dienstleistung in Anspruch nimmt, es kostet nur 1,000 EUR
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