Die meisten Investoren wollen in Ungarn eine GmbH gründen, aber manche wollen eine anerkannteste Gesellschaftsform gründen, und für diejenige bieten wir unsere AG Gründungs-Dienstleistungen in Ungarn an.
Ein GmbH kann mit 3 Millionen Ft, umgerechnet 8500 Euro Stammkapital gegründet werden, eine Aktiengesellschaft kann aber mit 5 Millionen, also 17.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Obwohl der Geschäftsführer muss die notwendige Summe bei GmbH-Gründung nicht im Bank einzahlen, der Gründer der Aktingesellschaft muss das Stammkapital 100% ins eintsweilige Bankkonto der gründenden Ag eintragen. Nachdem der Bank die Bescheinigung ausgegeben hat, dass das Stammkapital der AG einbezahlt wurde, dar der Gesellschafter die AG gründen. Auch eine einzige Person darf in Ungarn Aktiengesellschaft gründen, nur das Stammkapital muss im Bankkonto einbezahlt werden.
Die Gründungsdauer der Aktiengesellschaft ist dasselbe, wie bei einem GmbH, also die Eintragung erfolt im Normalfall in 1-5 Werktagen, aber kann auch bis zu 30 Tage dauern.
Die Aktiengesellschaft ist eine etablierte Form der Handelsgesellschaften, die grössere Reputation hat als ein GmbH, damit kann man ernsthaftere Geschäfte machen, als mit einem einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Unsere Anwaltskanzlei gründet den Auftraggebern Aktiengesellschaft in Ungarn für ein Honorar von 4.000 Euro. Der Betrag des Kapitals wird vom Geschäftsführer selbst ins Bankkonto einbezahlt.
created with
Website Builder Software .